Wichmannstraße 18 in 16816 Neuruppin

Arbeitsrecht Rechtsanwalt Jörg Ehrke vertritt Sie

Ihnen wurde von Seiten Ihres Arbeitgebers gekündigt? Oder Sie sollen einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sind sich aber nicht sicher ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Rechtsanwalt Jörg Ehrke kennt sich aus. Ob außergerichtlich oder vor Gericht, er ist ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Neuruppin.

Arbeitsrechtliche Vertretung für Arbeitnehmer

In der Praxis ist es meist eine mehr oder weniger überraschende Kündigung, die Sie zu uns führt. Die Klagefrist beträgt hier lediglich drei Wochen. Deshalb ist es sinnvoll Rechtsanwalt Jörg Ehrke sofort nach Erhalt der Kündigung aufzusuchen. Der Jurist wird, nachdem er sich einen Überblick über die Sachlage gemacht hat, versuchen mit dem Arbeitgeber eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, haben Sie keinen Nachteil, denn Jörg Ehrke, ihr Anwalt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wird eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Aber auch wenn es sich nicht gleich um eine Kündigung handelt sondern Ihr Arbeitgeber „nur“ eine Abmahnung ausspricht berät und vertritt Sie die Kanzlei Schulz & Ehrke. Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung einfach nur hinnehmen. Ihnen kann daraus später ein nicht unerheblicher Rechtsnachteil entstehen.

Einer guten Rechtsberatung bedarf es ebenfalls, wenn der Arbeitgeber keine Lohnzahlungen mehr leistet. Hier muss der Anspruch in 3 bis 6 Monaten geltend gemacht werden. Ihr Rechtsanwalt Jörg Ehrke prüft zudem welche weiteren Schritte notwendig und sinnvoll sind um die Lohnzahlung zu erhalten. Angefangen bei der schriftlichen Anforderung bis hin zur sofortigen Klage ist vieles möglich. Im Individualfall aber nicht immer Zielführend. Hier brauchen Sie einen kundigen Rechtsanwalt.

Praktisch ist auch das Arbeitszeugnis immer wieder ein Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Welche Formulierung was bedeutet und wie Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen gerecht wird. Dies erarbeitet Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen zusammen und leitet die notwendigen Schritte dazu ein.

Weiterhin vertritt und berät Sie die Kanzlei Schulz & Ehrke bei:

  • Abwicklungsverträgen
  • Abfindungen
  • bei neuen Arbeitsverträgen
  • Eingruppierungsklage
  • bei Befristungen von Verträgen
  • bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
  • Abmahnungen
  • Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmervertreter, Betriebs- und Personalräte brauchen ebenfalls immer wieder rechtliche Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, zu Tarifverträgen sowie zu Sozialplänen und Interessenausgleichen.

Wie Sie sehen ist das Arbeitsrecht für alle Beteiligten juristisch eine nicht einfache Aufgabe. Rechtsanwalt Jörg Ehrke berät und vertritt sie in Neuruppin. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Jörg Ehrke

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht


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    Mitgliedschaften der Rechtsanwälte Schulz & Ehrke

    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied in der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
    Apraxa-Anwaltsnetzwerk
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