Wichmannstraße 18 in 16816 Neuruppin

Vertragsrecht Rechtsanwältin Claudia Schulz vertritt Sie in Neuruppin und Umgebung

Täglich schließen Sie, oft unbemerkt, eine Vielzahl von Verträgen ab. Morgens im Supermarkt einen Kaufvertrag, mittags beim Italiener einen Bewirtungsvertrag und abends vor dem Fernseher leihen Sie sich bei einem Video-Streaming-Dienst ihren Lieblingsfilm aus und schließen damit einen Leihvertrag ab. Nicht immer wird der Vertrag aber so erfüllt, wie Sie es sich vorgestellt haben. Oder schlimmer noch, Sie merken erst nach Unterzeichnung des Vertrages, dass Sie den Vertrag gar nicht, oder zumindest in dieser Form so nicht wollten. Beauftragen Sie bei Fragen zum Vertragsrecht umgehend Rechtsanwältin Claudia Schulz mit Ihrem Fall. Ihre Rechtsanwältin in Neuruppin prüft die vertragsrechtliche Sachlage und leitet alle nötigen Schritte für Sie ein.

Ihre Rechtsanwältin weiß: Vertragsfreiheit bedeutet, jeder kann mit jedem einen Vertrag schließen

In Deutschland gilt grundsätzlich die sogenannte Vertragsfreiheit. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie in den Grenzen des Gesetztes, und solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt, vertraglich vereinbaren können, was auch immer Sie mögen. Wollen Sie aber einen einmal geschlossenen Vertrag nicht mehr, oder hat Ihr Vertragspartner nicht so gehandelt wie Sie es sich vorgestellt haben, benötigen Sie einen Rechtsanwalt.

Dieser prüft im Vertragsrecht dann ob:

  • der Vertrag vertragsrechtlich rechtskräftig entstanden ist
  • die Vertragsrechte und -pflichten eingehalten wurden
  • ob das Vertragsrecht einen Rücktritt vorsieht
  • ob aus dem Vertragsrecht Ansprüche auf Nachlieferung, Nachbesserung oder Schadensersatz geltend gemacht werden können

Besser noch: ziehen Sie bei vertragsrechtlichen Fragen und vor Vertragsschluss Rechtsanwältin Claudia Schulz zu Rate

Zugegeben, an der Supermarktkasse ist es weder nötig noch praktisch zunächst einen Anwalt um Rat zu fragen. Aber es gibt eine Vielzahl von Abschlüssen im Vertragsrecht bei denen es Sinn macht sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen. Beispielsweise bei:

  • Immobilien(Ver)- Käufen
  • Gesellschafterverträgen
  • Darlehensverträge

 

Auch unterstütz Rechtsanwältin Claudia Schulz Sie bei Vertragsverhandlungen. So können Sie sich sicher sein, dass der dann der getroffene Abschluss die im Vertragsrecht geltenden Regeln berücksichtigt.

Ob Sie nun Verbraucher oder Unternehmer sind. Egal ob Sie einen Vertrag schließen wollen oder eine bereits geschlossene Vereinbarung überprüfen lassen wollen. Betrauen Sie die Kanzlei Schulz & Ehrke mit Fällen des Vertragsrechts. Nutzen Sie jetzt das Kontaktformular.

Claudia Schulz

Rechtsanwältin für Vertragsrecht


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    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
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