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ErbrechtRechtsanwältin Claudia Schulz vertritt Sie in Neuruppin und Umgebung

Sie möchten für den Fall Ihres Todes vorsorgen? Sehr gut. Denn nur auf diesem Weg stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Rechtsanwältin Claudia Schulz in Neuruppin berät Sie kompetent in allen Bereichen des Erbrechts.

Sich mit der eigenen Sterblichkeit zu befassen fällt den meisten schwer. Sicher ist aber, der Tag wird kommen und Ihre Erben werden es Ihnen danken, wenn Sie so viel wie möglich zu Lebzeiten geregelt haben. Und auch für Sie bringt es Vorteile frühzeitig festzulegen was mit Ihrem Erbe geschieht. Mit der Aufsetzung eines Testaments ist es aber nicht getan. Auch steuerliche Fragen müssen gestellt und beachtet werden. Rechtsanwältin Claudia Schulz stellt sich dieser Herausforderung. Mit ihr an Ihrer Seite erledigen Sie diese unliebsame Aufgabe schnell und können sich sicher sein, dass aus rechtlicher Sicht an alles gedacht wurde.

Anwaltliche Beratung zu Testament und Erbfolge

Ein rechtskräftig erstelltes Testament muss folgende Punkte aufweisen:

  • Es muss von Ihnen persönlich handschriftlich verfasst worden sein.
  • Es muss am Ende des Textes eine persönliche handschriftliche Unterschrift tragen.
  • Bei der Niederschrift müssen Sie geschäftsfähig gewesen sein.

Um unnötige Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden, sollte das Testament auch ein Datum haben sowie den Ort ausweisen. Vor allem, wenn Sie mehrere Testamente geschrieben haben, sollte das aktuellste immer die vorherigen Testamente für ungültig erklären, besser noch, sie vertrauen die Aufbewahrung des gültigen Testaments der Kanzlei Schulz & Ehrke an.

Die Erbfolge regelt das Gesetz. Es spricht von „Ordnungen“ des ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades. Unter die:

  • erste Ordnung fallen Ehepartner und Kinder
  • die zweite fasst die Eltern des Erblasser, die Geschwister und deren Abkömmlinge
  • die dritte die Großeltern und deren Abkömmlinge
  • und die vierte fasst die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Das Gesetzt geht weiterhin von einem Ausschlussprinzip aus. Das bedeutet, wenn es Erben aus der ersten Ordnung gibt, haben die weiteren Ordnungen keinen Anspruch mehr. Gibt es keine Erben aus der ersten Ordnung, erben die aus der zweiten Ordnung usw. Je nach Güterstand in der Ehe, also ob eine Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft vereinbart wurden, gibt es dann auch noch Besonderheiten bei der prozentualen Berechnung. Welche genau das sind und worauf Sie achten müssen erklärt Ihnen Rechtsanwältin Claudia Schulz gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. So kann es sinnvoll sein, bei verheirateten Paaren mit Kindern das Berliner Modell zu wählen. Dabei setzten die Ehepartner ein gemeinsames Testament auf, das von einem Partner niedergeschrieben wird, aber von beiden unterschrieben werden muss. Die Partner setzten sich dann gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide Partner verstorben sind gibt es einen oder mehrere Nacherben.

Die Vorsorgevollmacht im Erbrecht

Eine plötzlich eintretende Geschäftsunfähigkeit kann jeden treffen. Manchmal durch einen Unfall, oft jedoch aufgrund einer Erkrankung. Um es dann Ihren Angehörigen und vor allem sich selbst so einfach wie möglich zu machen, beauftragen Sie Schulz & Ehrke mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Diese dient dazu, das Sie selbst bestimmen können, wer Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten für Sie führen soll, wenn Sie es einfach nicht mehr können. So stellen Sie sicher, das nur eine Ihnen vertraute Person in Ihrem Interesse agiert. Selbstverständlich können Sie die Vorsorgevollmacht auch selbst erstellen. Diese sollte, wie auch das Testament, handschriftlich erstellt werden und neben dem vollen Namen der Person die Sie bestimmen auch die Anschrift und das Geburtsdatum festhalten. Da es im Nachhinein aber oft Schwierigkeiten damit gibt, ob der Verfügende zum Zeitpunkt der Niederschrift noch geschäftsfähig war, empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht mit einem Rechtsanwalt zu erstellen. So kann sich die Person, die sich um Sie kümmert, ganz auf Sie konzentrieren.

Folgende Bereiche können in einer Vorsorgevollmacht bestimmt werden:

  • Vermögensverwaltung
  • Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Pflegebedürftigkeit
  • Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Behörden, Todesfall

Die Patientenverfügung – erbrechtlich nicht zu vernachlässigen

Wenn Sie sich einer Operation unterziehen, sprechen Sie vorher mit Ihrem behandelnden Arzt ab, welche Maßnahme in welcher Situation getroffen werden sollen. Sie bestimmen beispielsweise darüber, ob lebenenserhaltenden Maßnahmen ergriffen werden, oder welche Operationsmethode verwendet werden soll. Können Sie das aber nicht (mehr), so sind Ihre Angehörigen Ansprechpartner für den Arzt und müssen zusammen mit diesem Entscheidungen treffen. Eine für allen Beteiligten schwierige Situation. Ersparen Sie dies Ihren Angehörigen indem Sie eine Patientenverfügung erstellen. Darin bestimmen Sie ganz alleine was „im Falle dessen“ geschieht.

Da aber gerade die Patientenverfügung gesetzlich sehr speziell geregelt ist, brauchen Sie hier die Erfahrung eines Fachanwaltes für Erbrecht. Claudia Schulz wird Sie eingehen darüber beraten, was notwendig ist um die Patientenverfügung rechtssicher zu gestalten. Diese muss beispielsweise immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und sollte daher regelmäßig überprüft und abgeändert werden. Verlassen Sie sich hier also besser auf die Kompetenz der Kanzlei Schulz & Ehrke.

Weiterhin berät Sie die Kanzlei Schulz & Ehrke bei erbrechtlichen Fragen zu:

  • Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsausgleich
  • Erbschaftssteuer
  • Formalen Anforderungen

Wie Sie sehen, bietet das Erbrecht erhebliche Fallstricke und Besonderheiten. Claudia Schulz hat hier als Rechtsanwältin das nötige Fachwissen und die Erfahrung um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Zögern Sie nicht und kontaktieren sie uns so früh wie möglich. Damit sie sich anschließend beruhigt den schönen Dingen des Lebens widmen können.

Claudia Schulz

Rechtsanwältin für Erbrecht


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    Mitgliedschaften der Rechtsanwälte Schulz & Ehrke

    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied in der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
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