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Arzthaftungsrechts Rechtsanwalt Jörg Ehrke vetritt Sie in Neuruppin und Umgebung

Sie sind wütend, haben Angst? Ein untrügliches Gefühl, ihr Arzt, dem Sie Ihr Leben anvertraut haben, hat nicht zu Ihrem Besten gehandelt? Beauftragen Sie Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht Jörg Ehrke, denn mit dem nötigen Fachwissen aber auch mit der notwendigen Distanz, wird er die Sachlage prüfen und gegebenenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen.

Anwälte verbuchen immer mehr Fälle des Arzthaftungsrechts

Waren vor 30 Jahren Fälle des Medizinrechts eher die Ausnahme, häufen Sie sich in den letzten Jahren vermehrt, sodass es inzwischen auch bei den Gerichten eigene Abteilungen dafür gibt. Das hat zum einen mit dem Fortschritt auf diesem Gebiet zu tun, mit den Informationsmöglichkeiten des Patienten, aber auch damit, dass einem Arzt von Patientenseite nicht mehr uneingeschränktes Vertrauen entgegen gebracht wird. Rechtsanwalt Jörg Ehrke steht Ihnen zur Seite.

Die anwaltlichen Möglichkeiten sind vielfältig

Vorweg gesagt: Mit Ihrem Arzt kommt ein sogenannter Behandlungsvertrag zu Stande. Er schuldet Ihnen damit die Behandlung als Leistung, nicht aber den Erfolg dieser. Daneben kommt auch eine Verletzung der Aufklärungspflichten oder der Dokumentationspflicht des Arztes in Betracht. Die Beweislast liegt fast immer beim Patienten. Ohne eine medizinische Ausbildung ist es für Sie aber fast unmöglich, den Beweis zu führen. Deshalb wird Rechtsanwalt Jörg Ehrke zunächst einmal eine Einigung mit dem Arzt bzw. mit dessen Haftpflichtversicherung anstreben. Bleibt dies ohne Erfolg, wird die Landesärztekammer hinzugezogen. Diese hat die Verpflichtung selbst zu ermittel und wird im Zuge des Verfahrens einen Gutachter bestellen. Ihr Rechtsanwalt begleitet und berät Sie im Schlichtungsverfahren. Jedoch müssen beide Parteien dem Verfahren zustimmen. Außerdem ist das Urteil vor der Landesärztekammer nicht bindend.

Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen zusammen mit der Kanzlei Schulz & Ehrke eine Zivilrechtliche Klage einzureichen. Das Urteil durch das Landgericht ist dann für alle rechtsbindend.

Neue Regelungen des Patientenrechtegesetzes zugunsten des Patienten

Auch nach Einführung der §§ 630 a bis 630h BGB sowie Änderungen im Sozialgesetzbuch ist das Arzthaftungsrecht stark von der Rechtssprechung geprägt. Deshalb erforden diese Fälle wie kaum ein anderes Rechtsgebiet die Sachkenntnis eines Anwaltes. Der Rechtsanwalt muss sich ständig über die aktuelle Rechtsentwicklung informieren und mit medizinischen Sachverständigen zusammenarbeiten.

Zögern Sie nicht, die Kanzlei Schulz & Ehrke mit Fällen des Arzthaftungsrechts zu betrauen. Nutzen sie die Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite. Ihre Rechtsanwälte aus Neuruppin können den Fehler des Artzes nicht mehr Rückgängig machen, verhelfen Ihnen aber zumindest zu der finanziellen Freiheit um weitere Behandlungen durchführen zu lassen.

Jörg Ehrke

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht


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    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
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    Rechtsanwälte Schulz & Ehrke sind Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
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