Wenn erst einmal ein Strafbefehl ausgestellt wurde und die Polizei vor Ihrer Tür steht um Sie zur Vernehmung zu begleiten, brauchen Sie einen Strafverteidiger. Rechtsanwältin Claudia Schulz steht ihnen vorbehaltlos und in Ihrem Interesse zur Seite. Kontaktieren Sie umgehend die Kanzlei Schulz & Ehrke, denn die Erfahrung zeigt, desto früher ein Anwalt zu Rate gezogen wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
Das Strafverfahren
In Deutschland ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft die „Herrin des Verfahrens“ und als solche die ermittelnde Behörde in Strafrechtssachen. In der Praxis ist es jedoch eher die Polizei, die durch eine Anzeige die Ermittlungsarbeit aufnimmt und nach Abschluss dieser die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft vorlegt. Diese prüft dann ob nach Aktenlage genügend Anhaltspunkte vorliegen um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Ist dies der Fall, legt die Staatsanwaltschaft Klage beim Amts- oder Landgericht, je nach Schwere der Tat, ein. Im nächsten Schritt prüft das zuständige Gericht nochmals selbstständig, ob die Anklage gerechtfertigt ist.
Die Aufgabe eines guten Strafverteidigers ist dabei nicht über Schuld oder Unschuld seines Mandanten zu urteilen, sondern im Interesse des Mandanten alle notwendigen Schritte zu ergreifen um zur Entlastung beizutragen oder zumindest ein möglichst geringes Strafmaß zu erreichen. Dies kann Claudia Schulz jedoch nur, wenn Sie über alle notwendigen Aspekte Ihres Falls informiert ist. Dazu muss der Mandant seiner Verteidigerin uneingeschränktes Vertrauen entgegen bringen.
Es kann jeden treffen
Beim Gedanken an das Strafrecht, gehen die meisten von Straftaten aus die entweder einen persönlichen Schaden oder zumindest einen Sachschaden verursacht haben. Das Strafrecht beinhaltet aber auch beispielsweise:
- das Steuerstrafrecht
- das Unternehmensstrafrecht
- das Arbeitsstrafrecht
- das Jugendstrafrecht
- das Betäubungsmittelstrafrecht
- das Straßenstrafrecht
Je nach ausgeübtem Beruf oder auch persönlichem Fahrverhalten kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren also jeden treffen.
Im Strafrecht gilt: Schweigen ist Gold
Als Beschuldigter stehen Sie den Ermittlungsbehörden oft alleine und ratlos entgegen. Zögern Sie nicht auf Ihr Recht auf einen Strafverteidiger bereits im Ermittlungsverfahren hinzuweisen. Rufen Sie Rechtsanwältin Claudia Schulz an und lassen sich bis zu Ihrem Eintreffen auf keine Aussage ein. Vertrauen Sie auf die langjährige Berufserfahrung der Kanzlei Schulz & Ehrke in Strafrechtssachen. Lassen Sie sich von den Besten vertreten und nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.