Neues aus dem Bereich Arbeitsrecht/ Sozialrecht

BAG:

Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

 Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.

BAG:

Anspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden

 Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.
Siehe auch:  Urteil des 10. Senats vom 9.4.2014 – 10 AZR 637/13 –

BSG

Urteil vom 05.06.2014

Ein „SGB II-Aufstocker“ kann auch notwendige Leasingraten für einen Pkw von seinem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit absetzen

Urteil vom 04.06.2014

Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind